Satzung

(Auszug)

§ 2
Stiftungszweck

(1)

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2)

Stiftungszweck ist die Förderung der Tonkunst, die Hilfe in Notfällen und die Pflege des Andenkens an den Stifter.

(3)

Der Stiftungszweck wird vor allem dadurch verwirklicht, dass befähigte und bedürftige Komponisten, Musikstudierende und eventuell auch in Not geratene Berufsmusiker oder frühere Berufsmusiker und Künstler durch Zuwendungen unterstützt werden. In Ausnahmefällen können auch nicht zu vorgenanntem Kreis zählende Personen unterstützt werden, die besonders bedürftig, würdig und in großer echter Not sind.

(4)

Die Stiftung pflegt das Andenken an Franz Grothe insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen zu Publikationen zum Leben und Werk des Stifters, für musikalische Produktionen und die Verleihung eines Franz Grothe-Preises.

Downloads: