Mildtätige Unterstützung

Mildtätige Unterstützung

Im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke gewährt die Franz Grothe-Stiftung finanzielle Unterstützung an Komponist*innen, Musikstudierende sowie aktive oder ehemalige Berufsmusiker*innen und Künstler*innen, die sich nachweislich in einer akuten sozialen oder wirtschaftlichen Notlage befinden. 

Eine finanzielle Unterstützung durch die Franz Grothe-Stiftung ist nur möglich, wenn eine akute wirtschaftliche Notlage vorliegt und diese durch eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der finanziellen Situation eindeutig belegt wird.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und die Bedürftigkeit anhand aktueller Einkommensnachweise und ggf. weiterer relevanter Unterlagen klar und transparent darlegen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag zusammmen mit allen erforderlichen Nachweisen an franzgrothestiftung@gema.de.